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Unsere Leistungen
- Körperpflege (Ganz- und Teilwaschung)
- Vorbeugende Maßnahmen (Hautpflege, Dekubitus…)
- Mund- und Zahnpflege
- Lagern und Betten
- und anderes
SGB V (Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung)
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Medikamente richten und verabreichen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- und anderes
- Schmerztherapie
- modernes Wundmanagement
- Portversorgung
- Parenterale Ernährung
- und anderes
Ausführliche Informationen zur Verhinderungspflege
finden Sie in unserem Flyer.
Pflegepflichtbesuche nach § 37, Abs. 3, SGB XI werden als Nachweis zur Sicherung der Pflege gefordert bei allen Geldleistungs-Empfängern.
- bei Pflegegrad 1 – optional
- bei Pflegegrad 2 – 3 – zweimal im Jahr
- bei Pflegegrad 4 – 5 – viermal im Jahr
- Individuelle Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe
(Tagesbetreuung /Betreuungsgruppe) - Entlastungsleistungen zu Hause
- Dienste zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Kooperationspartner
Betreuung und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie ihren Angehörigen.
- Unterstützung im Haushalt
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäschepflege
- und anderes
- Pflegebedürftigkeit
- Anleiten von Angehörigen (Pflegekurse)
- Pflegeversicherung und Finanzierung
- Spezielle Probleme, z. B. Inkontinenz
Information und weiterführende Hilfen
- Mitgliedschaft im Krankenpflege-, Elisabethen- oder Diakonieverein
- Vermittlung von Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Zusammenarbeit mit Hospiz u. a. Selbsthilfegruppen