Unsere Leistungen

Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI

  • Pflegepflichtbesuche nach § 37, Abs. 3, SGB XI werden als Nachweis zur Sicherung der Pflege gefordert bei allen Geldleistungs-Empfängern.

    • bei Pflegegrad 1  –   optional
    • bei Pflegegrad 2 – 3   –   zweimal im Jahr
    • bei Pflegegrad 4 – 5   –   viermal im Jahr

Grundpflege

    • Körperpflege (Ganz- und Teilwaschung)
    • Vorbeugende Maßnahmen (Hautpflege, Dekubitus…)
    • Mund- und Zahnpflege
    • Lagern und Betten
    • und anderes

Behandlungspflege

    • SGB V (Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung)
    • Injektionen
    • Verbandwechsel
    • Wundversorgung
    • Medikamente richten und verabreichen
    • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
    • und anderes

Spezielle Krankenpflege

    • Schmerztherapie
    • modernes Wundmanagement
    • Portversorgung 
    • Parenterale Ernährung
    • und anderes

Verhinderungspflege

Nutzen Sie unsere stundenweise Verhinderungspflege für dringend benötigte Auszeiten. Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie dabei, die Leistungen optimal zu nutzen.

Betreuungs- und Entlastungsangebote

    • Individuelle Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe
      (Tagesbetreuung /Betreuungsgruppe)
    • Entlastungsleistungen zu Hause
    • Dienste zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte
    • Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Kooperationspartner

Hospiz

Betreuung und Begleitung von Schwerkranken und  Sterbenden sowie ihren Angehörigen.

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie hier.

 

Hauswirtschaftliche Unterstützung

    • Unterstützung im Haushalt 
    • Zubereiten von Mahlzeiten 
    • Wäschepflege 
    • und anderes

Qualifizierte Beratung

    • Pflegebedürftigkeit 
    • Anleiten von Angehörigen (Pflegekurse)
    • Pflegeversicherung und Finanzierung
    • Spezielle Probleme, z. B. Inkontinenz

Information und weiterführende Hilfen

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