Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI
Pflegepflichtbesuche nach § 37, Abs. 3, SGB XI werden als Nachweis zur Sicherung der Pflege gefordert bei allen Geldleistungs-Empfängern.
- bei Pflegegrad 1 bis optional
- bei Pflegegrad 2 bis 3 – zweimal im Jahr
- bei Pflegegrad 4 bis 5 – viermal im Jahr
Grundpflege
- Körperpflege (Ganz- und Teilwaschung)
- Vorbeugende Maßnahmen (Hautpflege, Dekubitus…)
- Mund- und Zahnpflege
- Lagern und Betten
- und anderes
Behandlungspflege
- SGB V (Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung)
- Injektionen
- Verbandwechsel
- Wundversorgung
- Medikamente richten und verabreichen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- und anderes
Spezielle Krankenpflege
- Schmerztherapie
- modernes Wundmanagement
- Portversorgung
- Parenterale Ernährung
- und anderes
Verhinderungspflege
Nutzen Sie unsere stundenweise Verhinderungspflege für dringend benötigte Auszeiten. Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie dabei, die Leistungen optimal zu nutzen.
Hospiz
Betreuung und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie ihren Angehörigen.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie hier.
Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Individuelle Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe
(Tagesbetreuung /Betreuungsgruppe) - Entlastungsleistungen zu Hause
- Dienste zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Kooperationspartner
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Unterstützung im Haushalt
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäschepflege
- und anderes
Qualifizierte Beratung
- Pflegebedürftigkeit
Anleiten von Angehörigen (Pflegekurse) - Pflegeversicherung und Finanzierung
- Spezielle Probleme, z. B. Inkontinenz
Information und weiterführende Hilfen
- Mitgliedschaft im Krankenpflege-, Elisabethen- oder Diakonieverein
- Vermittlung von Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Zusammenarbeit mit Hospiz u. a. Selbsthilfegruppen