Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI

Pflegepflichtbesuche nach § 37, Abs. 3, SGB XI werden als Nachweis zur Sicherung der Pflege gefordert bei allen Geldleistungs-Empfängern.

  • bei Pflegegrad 1  bis optional
  • bei Pflegegrad 2 bis 3   –   zweimal im Jahr
  • bei Pflegegrad 4 bis 5   –   viermal im Jahr

Grundpflege

  • Körperpflege (Ganz- und Teilwaschung)
  • Vorbeugende Maßnahmen (Hautpflege, Dekubitus…)
  • Mund- und Zahnpflege
  • Lagern und Betten
  • und anderes

Behandlungspflege

  • SGB V (Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung)
  • Injektionen
  • Verbandwechsel
  • Wundversorgung
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • und anderes

Spezielle Krankenpflege

  • Schmerztherapie
  • modernes Wundmanagement
  • Portversorgung 
  • Parenterale Ernährung
  • und anderes

Verhinderungspflege

Nutzen Sie unsere stundenweise Verhinderungspflege für dringend benötigte Auszeiten. Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie dabei, die Leistungen optimal zu nutzen.

Hospiz

Betreuung und Begleitung von Schwerkranken und  Sterbenden sowie ihren Angehörigen.

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie hier.

Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Individuelle Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe
    (Tagesbetreuung /Betreuungsgruppe)
  • Entlastungsleistungen zu Hause
  • Dienste zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Kooperationspartner

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Unterstützung im Haushalt
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäschepflege
  • und anderes

Qualifizierte Beratung

  • Pflegebedürftigkeit 
    Anleiten von Angehörigen (Pflegekurse)
  • Pflegeversicherung und Finanzierung
  • Spezielle Probleme, z. B. Inkontinenz

Information und weiterführende Hilfen

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